Arbeitszeugnis Jena

Arbeitsrecht in Jena

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt – und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 - 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen:

  • zur Gestaltung des Arbeitsvertrages
  • zum Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts
  • zum Arbeitszeugnis und
  • zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen.


Rechtsanwalt Stamm aus Jena – Schnelle Hilfe im Arbeitsrecht

Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Stamm in Anspruch. Das ist vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht, äußerst ratsam. Weiterhin ist auch schnelles, jedoch bedachtes Handeln gefragt. Oftmals bestehen für diverse Ereignisse nur kurze Fristen!

Das Arbeitsrecht umfasst Verordnungen und Gesetze zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern auf der anderen Seite.


Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Prüfung von Arbeitsverträgen

Einer der wichtigen Kernpunkte im Arbeitsrecht sind Arbeitsverträge, die mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Diese Arbeitsverträge enthalten bestimmte Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen. Ein solcher Arbeitsvertrag kann u. U. aber auch versteckte Klauseln enthalten oder durch unbewusst ungünstige Formulierungen für spätere Probleme sorgen. Eine Prüfung des Arbeitsvertrags durch Rechtsanwalt Thomas Stamm aus Jena ist für beide Vertragsparteien vorteilhaft:

  • Arbeitnehmer unterschreiben keinen nachteiligen Vertrag
  • Arbeitgeber riskieren durch die Erstellung eines solchen Vertrags keinen Rechtsstreit

Bei Abmahnung oder Kündigung sofort zum Anwalt

Weitere wichtige Themenbereiche des Arbeitsrechts sind Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Eine Abmahnung ist als erzieherische Maßnahme zu sehen und soll (meist) Arbeitnehmern ihr Fehlverhalten sowie Konsequenzen bei Wiederholung aufzeigen. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Arbeitgeber abzumahnen, wenn dessen Verhalten einen solchen Schritt zulässt.

Darüber hinaus sind Abmahnungen regelmäßige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Kündigungen können auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, allgemein gilt bei Kündigungen zumeist die Einhaltung bestimmter Fristen. Als Alternative zur Kündigung kann der sog. Aufhebungsvertrag angesehen werden. Ein Aufhebungsvertrag sollte ohne vorherige Durchsicht von Rechtsanwalt Thomas Stamm nicht unterschrieben werden, da sonst ggf. Sperren durch das Arbeitsamt drohen.


Das Arbeitszeugnis – Mehrdeutige Formulierungen sind unzulässig

Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es Arbeitnehmern zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Arbeitszeugnisse können unterschiedlich detailliert ausfallen und werden daher als einfaches Zeugnis oder qualifiziertes Zeugnis unterschieden. Arbeitszeugnisse müssen dabei verständlich und eindeutig formuliert sein.

Des Weiteren kann Rechtsanwalt Herr Thomas Stamm im Rahmen des Arbeitsrechts auch Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften durchführen. Beispielsweise in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern zur Ausarbeitung eines Sozialplans oder Interessenausgleichs. Diese beiden Begrifflichkeiten tauchen vor allem im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen auf. Im Rahmen von Fusionen, Outsourcing o. ä. kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen.