Ehevertragsrecht Jena

Familienrecht in Jena

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Einen besonderen Fokus im Rahmen des Familienrechts bilden zweifelsohne die Bereiche Eheschließung, Trennung und Scheidung.


Ehevertrag mit Beginn der Ehe

Die Gründung einer eigenen Familie ist oftmals Ausgangspunkt einer Ehe. Die hierbei entstehenden Verpflichtungen und Regeln werden durch einen Ehevertrag festgehalten. Steht bei der Ehe für mindestens einen Ehepartner fest, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Scheidung kommt, kann die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Ehevertrags. Beim Aufsetzen eines Ehevertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit, doch schnell genug läuft man Gefahr z. B. sittenwidrige Regelungen zu definieren. Es lohnt sich allemal, einen Ehevertrag zusammen mit einem Anwalt zu erstellen. Spätere Probleme, die sich beispielsweise im Zuge einer Scheidung ergeben können, werden so weitgehend ausgeschlossen.


Familienrecht Scheidung - Rechtsanwalt Stamm hilft

Bei der Scheidung handelt es sich um die gerichtliche Beendigung einer Ehe, einer gleichgeschlechtlichen Ehe sowie einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Scheidungsverfahren werden als Teil des Amtsgerichts verhandelt, jedoch besteht bei Scheidungen im Gegensatz zu anderen amtsgerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang. Für Scheidungen müssen Sie sich daher an einen Anwalt für Familienrecht, wie z. B. Herr Rechtsanwalt Stamm aus Jena wenden.


Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt

Herr Stamm berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.


Fundierte Beratung im Familienrecht

Sachlich fundierte Beratung und Vertretung und überzeugende Rechtsprechung sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht
  • Steuerrecht.

Kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Rechtsanwalt Thomas Stamm aus Jena regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.