Pachtvertrag Jena

Mietrecht in Jena

Wohnraummietrecht & Gewerbliches Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgelt. Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Thomas Stamm aus Jena berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht kann er eine langjährige anwaltliche Erfahrung vorweisen, die es ihm ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten.


Kompetente Unterstützung bei allen Fragestellungen rund ums Mietrecht

Herr Stamm unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Themen:

  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Vertragsprüfung
  • Vertragsentwurf
  • Zeitmietvertrag
  • Mietkaution
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Mangel
  • Gutachten
  • Beweisverfahren
  • Mietminderung
  • Mängelbeseitigung
  • Schönheitsreparaturen
  • Betriebskosten
  • Miete
  • Pacht
  • Zahlungsverzug
  • ordentliche Kündigung
  • Eigenbedarf
  • fristlose Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Widerspruch
  • Sozialklausel
  • Mieterschutz
  • Räumungsklage
  • Zahlungsklage
  • Mietprozess
  • Endrenovierung
  • Schadensersatz (auch: Schadenersatz)
  • Zwangsvollstreckung
  • Räumung
  • Räumungsschutz oder Zwangsräumung

Erstellung von Mietverträgen mit dem Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm kann beispielsweise bei der Erstellung von Mietverträgen (sowohl im privaten, als auch gewerblichen Bereich) behilflich sein. So wird verhindert, dass durch unklare Formulierungen evtl. Rechtsstreits entstehen, die das Mietverhältnis beider Parteien stören. Genauso kann Herr Rechtsanwalt Stamm bereits vorhandene Mietverträge genauestens prüfen, um so etwaige Formfehler o. ä. zu entdecken. Stehen Modernisierungsverfahren und Mieterhöhungen an, kann Herr Rechtsanwalt Stamm aus Jena alle beteiligten Parteien wie Mieter, Vermieter und Hausverwalter beraten.


Unterschiede im Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht

Im gewerblichen Mietrecht, welches sich mit der Überlassung von geschäftlich genutzten Räumen befasst - das können beispielsweise Büroräume, Praxen oder Lagerhallen sein - sind einige Regelungen, die im Wohnraummietrecht zwingend sind, gar nicht anwendbar. Dennoch gilt es bestimmte Vorgaben bei der Vertragserstellung im Rahmen des Gewerbemietrechts einzuhalten, weshalb eine inhaltliche Kontrolle durch Rechtsanwalt Herrn Stamm sehr anzuraten ist.