Rechtsanwalt Erbrecht Jena

Erbrecht in Jena

Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines Verstorbenen auf andere Personen. Im Todesfall einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit Hinterlassenschaften des Verstorbenen passiert. Beziehungsweise macht sich der Erblasser zu Lebzeiten selbst Gedanken darüber, wer was erhalten soll und ob er dafür ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt. Oft genug kommt es dabei zu Streitigkeiten unter den einzelnen Erben. Im Falle solcher Erbauseinandersetzungen kann Rechtsanwalt Thomas Stamm Erben unterstützen, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen. Grundsätzlich ist die Hinzunahme eines erfahrenen Anwalts bei erbrechtlichen Belangen ratsam.


Erbstreitigkeiten? Unklare Formulierung im Testament?

Ausgangspunkt von Erbstreitigkeiten können z. B. bestimmte Niederschriften in Testamenten sein. So kann der Erblasser zwar die Verteilung des Erbes festlegen, muss sich dabei jedoch an rechtliche Regelungen halten. Den erbrechtlichen Regelungen nach dürfen beispielsweise nächste Angehörige nicht leer ausgehen - ein Pflichtteil steht ihnen rechtlich zu. Damit eine letztwillige Verfügung im Sinne des Erblassers verwirklicht wird, kann dieser einen sogenannten Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Falls die im Testament genannte Person dieses Amt nicht annehmen möchte (es besteht keine Verpflichtung!), kann auch Rechtsanwalt Stamm aus Jena diese Rolle übernehmen und als Testamentsvollstrecker tätig werden.


Testamentsgestaltung / Erbvertrag - Rechtsanwalt Stamm

Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Stamm, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, um die Grundstücksbewertung nach dem Bewertungsgesetz, um das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, die Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung oder Nachlassüberschuldung / Nachlasshaftung geht. Nachfolgeplanung betrifft jeden.

Gut zu wissen

Ein Testament kann alleinig verfasst werden, während bei einem Erbvertrag mindestens zwei Personen als Vertragsparteien nötig sind.


Unternehmensnachfolge - Erbrecht bei Unternehmen

Neben Privatpersonen ist das Erbrecht auch für Unternehmen von großer Bedeutung. Verstirbt ein Unternehmer und hat keine Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, richtet sich die Nachfolge nach gesetzlichen Regeln. Diese sind jedoch nicht immer vorteilhaft für den Betrieb. Womöglich ist die gesetzlich vorgesehene Person ungeeignet zur Unternehmensführung oder hat kein Interesse an der Fortführung. Betriebe und Beteiligungen sollen Ihren Ruhestand sichern. Dabei soll Privatvermögen nicht von Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer (auch: Schenkungssteuer) aufgezehrt werden und Ihre Arbeit von heute soll auch morgen nicht Anlass von Streitigkeiten sein.


Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall!

Die Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Häufig endet sie dann. Beginnen sollte sie hingegen Jahrzehnte zuvor, da erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Freibeträge, unter bestimmten Voraussetzungen, für Zeiträume von zehn Jahren zusammengezählt werden können. Herr Rechtsanwalt Stamm aus Jena kann daher gemeinsam mit Ihnen ausgereifte Nachfolgeplanungen erstellen.