Sozialrecht Jena

Sozialrecht in Jena

Sozialversicherung

Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB I — SGB XII) — die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinderhilfe und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehören zum Sozialrecht das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge.

Oft genug passiert es, dass Menschen von Rentenversicherung, Sozialamt und Krankenkasse zu den jeweils anderen Stellen verwiesen werden. Klare Auskünfte oder nutzbringende Ratschläge bleiben oftmals auf der Strecke. Um diesem Dschungel an unvollständigen Informationen zu entkommen und am Ende nicht auch noch wichtige Fristen zu verpassen, ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen. Als Fachanwalt kennt sich Herr Rechtsanwalt Stamm bestens im Bereich des Sozialrechts aus.


Die wichtigsten Bereiche des Sozialrechts auf einen Blick

  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Hartz IV
  • Kindergeld
  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
  • Rentenrecht

Das Sozialversicherungsrecht – Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit

Das Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne umfasst die Regelungen zur Sozialversicherung. Sozialversicherung ist die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung); bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit zahlt der Selbständige die Versicherungsbeiträge. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Thomas Stamm vertritt Sie vor allen Sozialgerichten.


Rechtsanwalt und Fachanwalt Sozialrecht – Durchsetzung von Leistungsansprüchen

Besonders umfangreiche praktische Erfahrungen hat Herr Rechtsanwalt Stamm bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen von so genannten „Hartz IV“ Leistungsempfängern und der Abwehr von Erstattungsforderungen der Behörde. Dabei geht es um die Höhe der Kosten der Unterkunft, der Einkommensanrechnung, Einstehensgemeinschaften, der Abwicklung von Umzügen, kostenaufwendige Ernährung, Ausbildungsförderung und Hartz IV etc. pp.. Herr Stamm vertritt auch Studenten bei Leistungsansprüchen aus dem BAföG oder der Bundesausbildungsbeihilfe.