Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die rechtliche Mitgliedschaft eines Menschen zu einem bestimmten Staat. Es ergeben sich für diese Person dann bestimmte Rechte und Pflichten die zu befolgen sind. Im deutschen Rechtssystem wird die Staatsangehörigkeit für gewöhnlich durch die Geburt und in Abhängigkeit von der Angehörigkeit der Eltern erworben. Aber auch durch eine Einbürgerung kann die Staatsangehörigkeit erworben werden.