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Überwacht ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin permanent an ihrem Schreibtisch via Videokamera, so stellt dies einen schweren Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2010
Überwacht ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin permanent an ihrem Schreibtisch via Videokamera, so stellt dies einen schweren Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2010