Auch Singles haben Anspruch auf Waschmaschine

Im Rahmen der Erstausstattung für eine Wohnung haben auch alleinstehende Leistungsbezieher einen Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Waschmaschine.


Einen entsprechenden Antrag eines bis dahin obdachlosen Sozialleistungsempfängers lehnte die Behörde mit der Begründung ab, dass dieser die Waschmöglichkeit eines nahegelegenen Waschsalons nutzen könnte.

Der Betroffene begehrte gegen diese Entscheidung erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz.

Dem Gericht zufolge sind die für die Nutzung eines Waschsalons anfallenden Mehrkosten nicht in der monatlichen Grundleistung von derzeit 391 € erfasst. Dementsprechend erfasst die Erstausstattung auch die Anschaffung einer Waschmaschine, weshalb der Sozialleistungsträger diesem Begehren hätte statt geben müssen.

Anmerkung der Redaktion: Ab dem 1. Januar 2015 erhalten die rund 6 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland mehr Geld. Der Regelsatz steigt von derzeit 391 € auf 399 € für Alleinstehende, Mitglieder einer Bedarfsgemeinschafterhalten mit dann 360 € ebenfalls sieben Euro mehr und bedürftige Kinder werden mit künftig 234 € fünf Euro mehr erhalten.
 
Sozialgericht Dresden, Urteil SG DD S 20 AS 5639 14 ER vom 10.10.2014
Normen: § 24 III Nr.1 SGB II
[bns]