Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


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Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.


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Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.


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Die hohe Zahl an Insolvenzen aufgrund der Wirtschaftskrise wirkt sich im kommenden Jahr mit höheren Belastungen bei den Lohnnebenkosten aus.


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Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.


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Arbeitgeber müssen ihre Minijobber immer wieder befragen, ob sie einen weiteren Minijob aufgenommen haben.


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In Zukunft gilt die Sozialversicherungspflicht generell bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon, ob eine Freistellung erfolgt oder nicht.


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Durch die beiden Konjunkturpakete wurden die Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erheblich flexibilisiert.


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Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.


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Die Eingliederungshilfe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose umfasst keinen Anspruch auf eine Gleitsichtbrille.


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