Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaub verlangen dürfen. Dabei sei es egal, ob es sich um einen staatlichen oder privaten Arbeitgeber handelt. Stehen deutsche erbrechtliche Regelungen dem entgegen, dürfen sie nicht angewendet werden.
Normen: Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 1922 Abs. 1 BGB