Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden, dass mit dem Eintritt des Erbfalls die Gebührenschuld für städtische Abfallgebühren für die Nachlassimmobilie bei der Erbengemeinschaft als eigene Schuld neu entsteht. Die einzelnen Miterben stehen also mit ihrem eigenen Vermögen für die Schuld ein. Erbrechtliche Haftungsbeschränkungen scheiden dabei aus.