Ein Arbeitgeber handelt auch dann straflos, wenn er aufgrund einer erschlichenen E-101-Bescheinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung abführt.


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Ab dem 1. Januar 2007 gelten neben dem geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % für Empfänger des Arbeitslosengeldes II neue Regelungen.


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Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist ausreichend hoch, um die vom Grundgesetz gebotene Existenzsicherung zu garantieren.


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Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.


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Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.


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Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.


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Ein Arbeitgeber muss auch dann die Schwerbehindertenausgleichsabgabe entrichten, wenn in seinem Betrieb die Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht möglich ist.


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Eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zur Kürzung des Arbeitslosengeldes.


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Studierende haben keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf einem Hochschulfest einen Unfall erleiden.


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Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.


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