Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld.


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Für den Elternunterhalt muss der Vermögensstamm nur bei wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit eingesetzt werden.


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ALG II-Empfänger können grundsätzlich die volle Übernahme der Betriebskosten für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus verlangen.


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Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten von freiwillig gesetzlich Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


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Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.


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Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.


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Bezieher von ALG II müssen nicht in jedem Fall einen Hausbesuch von Mitarbeitern der Arbeitsagentur hinnehmen.


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Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.


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Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.


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Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.


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